Hygienekonzept ab dem 04.12.2021

erstellt am: 04.12.2021 | von: Kim Wienböker | Kategorie(n): Allgemein

Unter Berücksichtigung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und den Vorgaben des Handballverband Westfalen e.V. (HVW).

Wichtige Änderung: 2 G-Regel Nur Personen, die geimpft oder genesen sind, ist der Zugang zu den Sporthallen erlaubt! 

Die Einhaltung der 2 G-Regeln wird vor dem Betreten der Halle kontrolliert. Wir nutzen die COV-PASS-CHECK- APP. Bei der Kontrolle werden auch stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem Personalausweis vorgenommen.

Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren ohne weiteren Nachweis als getestet.

Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind abweichend von Satz 2 Nummer 1 (CoronaSchVO) zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt.

Weiterhin gilt:

Trainings- und Wettkampfbetrieb

  • Die allgemein gültigen Abstandsregeln von mindestens 1,50 Meter, sowie die durch den DHB empfohlenen Hygieneregeln im Handball werden vor, während und nach den Spielen von allen Spielbeteiligten (Spieler*innen, Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen, Trainer*innen, Wischer, etc.) eingehalten. Da, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt eine Mund- Nasen-Maskenpflicht.
  • Beim Betreten und Verlassen der Sporthalle ist der Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Spieler*innen nutzen den Eingang, desinfizieren die Hände und ziehen sich in den dafür ausgewiesenen Kabinen um.
  • Risikogruppen und Personen mit Krankheitssymptomen bleiben dem Spielbetrieb fern. Jeder Sportler und jede Sportlerin nimmt auf eigene Verantwortung am Spielbetrieb teil.
  • Desinfektionsmittel wird in der Halle bereitgestellt.
  • Schiedsrichter erhalten eine eigene Kabine.
  • Auch in den Kabinen und Duschräumen ist auf die Abstandseinhaltung zu achten, die Aufenthaltsdauer ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • In der Halle gibt es möglichst viel Platz für die Mannschaftsbänke, mit Abstand zum Tisch der Zeitnehmer*innen.
  • Die Zeitnehmer/Sekretäre müssen sich die Hände desinfizieren, auch der Laptop muss desinfiziert werden.
  • Wischer tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Bei minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.

Zuschauer

  • Die allgemein gültigen Abstandsregeln von mindestens 1,50 Meter sowie die durch den DHB empfohlenen Hygieneregeln im Handball werden vor, während und nach den Spielen von allen Beteiligten (Zuschauer, Kassierer, etc.) eingehalten. Da, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt eine Mund- Nasen- Maskenpflicht.
  • Für die Zuschauer gilt eine Mund- Nasen-Schutzmaskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Sporthalle.
  • Desinfektionsmittel wird am Eingang bereitgestellt.
  • Markierungen im Sitzbereich sowie Hinweisschilder in der Sporthalle sind zu beachten.